345 Euro müssen reichen

30.11.2006 Hartz IV / Regelsatz ist verfassungsgemäß - Klägerin aus Lörrach abgewiesen

Hartz IV - Empfänger müssen weiter mit 345€ auskommen, entschied das Bundessozialgericht.
Das Arbeitslosengeld II(Alg II) von 345 € im Monat für ledige und 310 € für verheiratete Langzeitarbeitslose ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht verfassungswidrig und sichert das Existenzminimum.
Das entschieden die Kasseler Richter am 23.11.06.
Geklagt hat eine 49-jährige Klägerin aus dem Landkreis Lörrach, die nach der Hartzt IV- Reform seit Anfang 2005 keine Arbeitslosenhilfe mehr erhielt. Durch die Schwerbeschädigtenrente ihres Ehemanns und das Kindergeld der 22-jähriger Tochter kam die Familie auf 1052 € Einkommen. Das ist deutlich mehr als der Gesamtbedarf laut Hartz IV, der nur 857,85 € beträgt.
Nach Ansicht der Klägerin ist Alg II zu niedrig bemessen und entspricht nicht dem gesetzlichen garantierten Existenzminimum.
Dem widersprach das Bundessozialgericht.
Diese Grundsatzentscheidung gilt auch für tausende ähnliche Klagen, die noch bei den Sozialgerichten liegen. Der Anwalt der Klägerin will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte, Alg II müsse auf 415€ angehoben werden.
Südwestpresse 24.11.06, etwas geändert.

Letzte Änderung: 21.11.2007