Ältere Arbeitslose und Hartz IV

30.11.2006 Ältere Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Hilfe in Höhe der früheren Arbeitslosenhilfe. Auch das entschied das Bundessozialgericht. am 23.11.06.

Geklagt hat heute ein 63-jähriger. Er hatte bereits 2001 die"58er-Regelung" unterschrieben - danach muss er sich nicht mehr um eine Stelle bemühen, aber so früh wie möglich einen Rentenantrag stellen.
Darauf erhielt er Arbeitslosenhilfe, zuletzt 986 € monatlich. Seit Hartz IV- Reform 2005 haben er und seine Frau nur noch Anspruch auf zusammen 869 €. Davon wurde das Einkommen seiner Frau abgezogen.
Er machte geltend, im Vertrauen auf die Fortzahlung habe er sich nicht mehr um Arbeit bemüht.
Das Bundessozialgericht verwies darauf, dass Arbeitslosenhilfe immer nur für ein Jahr bewilligt worden sei. Denn der Gesetzgeber habe verhindern wollen, dass sich eine "rentenähnliche Dauerleistung" entwickelt.
Südwestpresse, 24.11.06, etwas geändert.

Letzte Änderung: 21.11.2007