Gericht senkt Unterhaltsanspruch

02.12.2006 Auch wenn der Gatte mehrere Seitensprünge begeht, muss die Frau versuchen, die Ehe zu retten, findet das OLG Hamm. Verlässt sie ihn, kostet das gar den Unterhalt.

Selbst wenn ein Ehemann mehrfach fremdgegangen ist, kann die Ehe nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm noch als intakt anzusehen sein. Die Ehefrau verhält sich nach Ansicht der Richter dagegen grob pflichtwidrig, wenn sie die Eskapaden des Gatten anfangs noch duldet, sich später aber trotzdem von ihm trennt. Sie riskiert in diesem Fall sogar ihren Unterhaltsanspruch.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann während seiner zweijährigen Ehe mehrmals gegen die so genannte eheliche Treuepflicht verstoßen. Er suchte des Öfteren einen Swingerclub auf und führte neben seiner Ehe auch noch eine homosexuelle Beziehung.
Vor alldem wüsste seine Frau. Trotzdem wollte sie ein Kind von ihrem treulosen Gatten. Sie wurde schwanger. Sie gestand ihm aber, dass sie ebenfalls einen anderen Mann liebe und zog darauf zu ihren neuen Partner.
Nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes stritt das Paar gerichtlich um den Trennungsunterhalt der Frau, die sich fortan um das Kind kümmerte.
Das OLG Hamm setzte den Unterhaltanspruch der Ehefrau auf das Existenzminimum herab. (Az: 11 UF 10/06, Urteil vom 30.06.2006)
Nur aus Rücksicht auf die Interessen des gemeinsamen Kindes habe man den Unterhaltsanspruch nicht vollständig ausgeschlossen. Die Gattin habe im groben Maße gegen die ehelichen Pflichten verstoßen. Sie habe durch den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ihre Verpflichtung zur geistigen, wirtschaftlichen und sexuellen Gemeinschaft aufgekündigt, ohne bereit zu sein zusammen mit ihrem Partner etwas für die Rettung der Ehe zu tun, z.B. einen Eheberater aufzusuchen.
Diese Pflicht, so die Richter, habe die Ehefrau gerade im Hinblick auf die bestehende Schwangerschaft gehabt.
Die ehelichen Verfehlungen des Mannes spielten dagegen keine Rolle, so das Gericht. Er habe zwar sexuelle Freizügigkeit ausgelebt, aber die Ehe nie in Frage gestellt. Mit der Planung eines gemeinsamen Kindes habe die Ehefrau ihm außerdem alle Eskapaden verziehen, so die Meinung der Richter.
Südwestpresse, 01.12.06

Letzte Änderung: 21.11.2007