Arbeitsgericht RT.: Streit um Seminargebühr

17.01.2007 Künftig sollen sich Betriebsratsmitglieder an Seminarkosten beteiligen!

So jedenfalls stellten sich die Rechtsbevollmächtigten der Firma H.Stoll GmbH & Co., Flachstrickmaschinenhersteller aus Reutlingen, den Ausgang eines Rechtsstreites vor dem Reutlinger Arbeitsgericht (Gütetermin) am Dienstag den 16.Januar 2006 vor.

Rechtsanwalt Martin Eberhardt als Vetreter des Betriebsrates zeigte für diese Haltung des Arbeitgebers keinerlei Verständnis.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Weigerung der Firma, die Kosten für ein Seminar eines Betriebsratsmitgliedes nach § 37.6. BetrVG zu bezahlen, welches er für seine Arbeit als Betriebsrat benötigt.

Ein vom Gericht angedeudeter Kompromiss, kam nicht zu Stande, weil die Arbeitgebervertreter auf einer "Kostenbeteiligung" des Betriebsrats an den Seminargebühren bestanden. Man habe ja "kulanterweise" dem betroffenen Betriebsratsmitglied das Entgelt weiterbezahlt.

Das Seminar fand in der "Kritischen Akademie" in Inzell statt. Möglicherweise ist dies der Hintergrund der Zahlungsverweigerung, weil die Arbeitgebervertreter (aufgrund eigener Erfahrung?) Urlaub und Arbeit verwechseln.

Gespannt sein darf man in jedem Fall auf den Kammertermin (Termin wird noch bekannt gegeben) vor dem Arbeitsgericht Reutlingen.

Letzte Änderung: 21.11.2007