Teilzeit - Überstunden

17.09.2007 Der EU-Generalanwalt hält es für mittelbar diskriminierend, wenn Teilzeitkräfte für Mehrarbeit nicht die gleiche Vergütung erhalten wie Vollzeitkräfte.

Zu Grunde liegt der Fall einer Berliner Lehrerin, die sich gegen eine Vergütung nach der Mehrarbeitsverordnung wehrt, wo für jede Besoldungsgruppe eine Staffel festgelegt ist. Bei einer Vergütung im Verhältnis zu den Vollzeitbeschäftigten erhielte die Klägerin hingegen 540 Euro mehr für 27 Überstunden in mehr als vier Monaten.

Das Bundesverwaltungsgericht legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Der Europäische Generalanwalt kam nun zu dem Ergebnis, dass diese Regel europäischem Recht widerspricht und Frauen mittelbar diskriminiert, weil diese die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten stellen.

Das Gericht ist in seiner Entscheidung zwar nicht an die Schlussanträge des Generalanwalts gebunden. In der Regel folgt es aber dessen Argumentation. (Az.C300/06)

Aus DGB-Info-Brief Nr. 4 "Frau geht vor"

Letzte Änderung: 21.11.2007