Frau wege der Ehre getötet

12.10.2007 Lebenslanger Haft für den Uneinsichtigen

Lebenslanger Haft und besondere Schwere der Schuld. Ein 36-jähriger Iraker, der seine Ehefrau umgebracht hat, wurde gestern in München im so genannten Ehrenmord-Prozess verurteilt.
Wegen des "Ehrenmordes" an seiner Ex-Frau ist ein Iraker in München zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Schwurgericht bejahte eine besondere Schwere der Schuld, so dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich ist.
Der Angeklagte hatte nach der Scheidung am 25. Oktober 2006 seiner Ex-Frau vor den Augen des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes zwölf Messerstiche versetzt. Dann übergoss er die 24-Jährige mit Benzin und zündete sie an. Die Frau starb wenig später im Krankenhaus.
"Ich brauche keine Revision", kommentierte der Kurde aus dem Irak das Urteil, das dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach und rechtskräftig wurde. Er bereue die Tat nicht und würde sie wieder begehen, hatte der 36-Jährige in seinem Schlusswort gesagt und jede Reue vermissen lassen.
Bayerns Justizministerin Beate Merk begrüßte das Urteil. Bei einer solchen Einstellung seien alle Integrationsbemühungen an ihrer Grenze angekommen.
Die 24-Jährige Irakerin war von der Familie gegen ihren Willen mit dem Mann verheiratet worden. Die junge Frau hatte sich im September 2005 von ihm getrennt und ihn bei der Polizei wegen Vergewaltigung angezeigt. Gegen ihn wurde daraufhin nach dem Familienrecht ein Kontaktverbot ausgesprochen, dass er jedoch missachtete. Er überwachte seine Frau und kontrollierte ihre Post.
"Der Angeklagte sprach ihr das Recht ab, gegen seinen Willen zu handeln", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Dass sein Sohn die Tat mit ansehen musste, habe für den Täter keine Rolle gespielt. "In Fragen der Ehre kann man auf ein Kind keine Rücksicht nehmen", zitierte Götzl den Angeklagten. Der jetzt sechsjährige Bub, dessen Vorname auf Deutsch "Träne" bedeutet, lebt seither in der Familie eines Polizeibeamten.
Als Götzl die Tat schilderte und von den furchtbaren Schmerzen des Opfers sprach, grinste der Angeklagte.
Südwestpresse, 12.10.07

Letzte Änderung: 21.11.2007