Zweite Instanz im Fall Schönfeld

25.10.2007 Vorgeworfener Betrug über € 2,80 jetzt vor dem Landesarbeitsgericht (Pressemitteilung): Das Betriebsratsmitglied Gerhard Schönfeld soll seine Firma im Juli 2006 absichtlich um € 2,80 betrogen haben.

Herr Schönfeld hatte eine Ver.di-Sekretärin in die Betriebskantine eingeladen. Dabei wurde seiner Guthabenkarte anstatt dem höheren Preis für Externe der von der Firma subventionierte Mitarbeiterpreis belastet.
In der ersten Instanz konnte der Richter keinerlei Betrugsabsicht feststellen. Dabei will es der Arbeitgeber Koch, Neff & Oetinger, Verlagsauslieferung, Stuttgart, aber nicht belassen, er zieht vor das Landesarbeitsgericht.

Ver.di sieht diesen Vorgang im Zusammenhang mit dem vollzogenen Ausstieg des Arbeitgebers aus der Tarifbindung. Deshalb gibt es seither heftige Auseinandersetzungen in der Firma um verlängerte Arbeitszeiten und niedrigere Entlohnung. Die außerdem vom Arbeitgeber geforderten flexiblen Arbeitszeiten machen familiäre Verpflichtungen nahezu unplanbar.

Aleksandra Lühr, eine Sprecherin des Solidaritätskreises gegen ungerechtfertigte Maßregelungen bei dieser Firma, meint, dass Herr Schönfeld als unbequemer Betriebsrat rausgeworfen werden soll. "Erst vor kurzem hat er wegen einer Lappalie eine Abmahnung bekommen. Man möchte ihm das Leben wohl so schwer wie möglich machen."

Die Verhandlung, zweite Instanz, findet statt am 29. Oktober um 9.30 Uhr beim Landesarbeitsgericht Stuttgart in der Rosenbergstrasse 16.
Der Solidaritätskreis und Ver.di bitten um Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung.

Letzte Änderung: 21.11.2007