Hungertod von Lea-Sophie

25.11.2007 Ruf nach mehr Kontrolle - Schweriner Behörden unter Druck

Im Fall der qualvoll verhungerten Lea-Sophie geraten die Schweriner Behörden stark unter Druck. Die Stadt sieht jedoch keine Fehler des Jugendamtes. Oberbürgermeister Norbert Claussen räumte jedoch mögliche Lücken im System ein.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten den Fall gemäß der Vorschriften bearbeitet, sagte Claussen: "Wir werden weiter alles tun, um die Umstände, die zum Tode des kleinen Mädchens geführt haben, lückenlos aufzuklären."
Nach bisherigen Kenntnisstand seien "alle relevanten Vorschriften von den Mitarbeitern eingehalten worden, so dass ein vorwerfbares Versäumnis derzeit nicht feststellbar ist".
Auch wenn es absolute Sicherheit nicht geben könne, zeigte dieser Fall, "dass die Mechanismen offensichtlich nicht ausgereicht haben". Daneben werde geprüft, ob es seitens der Verwaltung doch Versäumnisse und Fehler gab.
Die CDU-Landtagsfraktion übte deutlich Kritik: "Wir brauchen eine ehrliche Aufklärung, wie es zum Versagen der Behörden und damit zum grausamen Tod eines Kindes kommen konnte"", sagte der familienpolitische Sprecher der CDU-Lantagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Harry Glawe: "Es muss geklärt werden, an welcher Stelle wer versagt hat." So zu tun, als ob alles richtig gelaufen sei, "ist angesichts des grausamen Todes der fünfjährigen Lea-Sophie nicht hinnehmbar".
Der Tod der Fünfjährigen hat auch die Debatte über Frühwarnsysteme gegen Kindesmisshandlung und Vewahrlosung neu angefacht. Die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses, Kerstin Griese, sprach sich für mehr Untersuchungen aus: "Ich plädiere massiv dafür, die Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht zu machen."
Die Union äußerte sich zum staatlichen Eingreifen zurückhaltender. Vice-Fraktionschefin Ilse Falk,sagte, es könne nicht darum gehen, einen riesigen Kontrollapparat zu installieren. Vielmehr müsse konkret auf Anzeichen von Misshandlungen geachtet werden. Dafür seien neue Richtlinien notwendig.
Südwestpresse, 24.11.07

Letzte Änderung: 25.11.2007