Pflegeheime - Bessere Kontrollen

13.12.2007 Um die Qualität der baden-württembergische Pflegeheime zu steigern, wird es in Land künftig mindestens einmal im Jahr unangemeldet Kontrollen geben.

Bisher war der Bund für die gesetzliche Regelung von Pflegeheimen zuständig, nach der Föderalismusreform (Streben nach einem Bundesstaat mit weitgehender Selbstständigkeit der Einzelstaaten)ist es das Land. Das Kabinet verabschiedete gestern den neuen Gesetzentwurf.
"Mit dem Heimgesetz wollen wir den Schutz der Bewohner gewährleisten, ihre Rechte stärken, und die Qualität der Betreuung sichern", sagten Ministerpräsident Oetinger und Sozialministerin Stolz gestern bei der Vorstellung in Stuttgart.
Qualitätsichernd sollen sich vor allem "effizientere Kontrollen" in den 1230 Heimen im Südwesten auswirken. So müssen einmal im Jahr unangemeldete Kontrollen stattfinden. Bisher konnte von dieser Bestimmung abgewichen werden.
"Dabei soll auch sicher gestellt werden, dass der für die Heimbegehung notwendige pflegerische Sachverstand zur Verfügung steht. Denn nur so können wir sicher sein, dass Pflegemängel rechtzeitig erkannt und auch abgestellt werden können", sagte Stolz.
An der bislang vorgeschriebenen Fachkraftquote von 50 Prozent soll festgehalten werden. Neu verankert wird neben einem verbindlichen Beschwerdemanagement mehr Transparenz bei Preis und Leistung der Heime.
Neue, selbstbestimmte Wohnformen wie etwa Wohngemeinschaften fallen dem Entwurf nach nicht automatisch unter das Heimgesetz.
Südwestpresse, 13.12.07

Letzte Änderung: 13.12.2007