Haushaltshilfe wird nicht bezahlt

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13.12.2007 Behinderte Hartz-IV-Empfängerin klagt vergebens

Empfänger von Arbeitslosengeld II können sich ihre Haushaltshilfe nicht vom Staat bezahlen lassen.
Das gelte auch dann, wenn die Hartz-IV-Empfänger behindert seien und früher als Sozialhilfeempfänger eine von der Gemeinschaft bezahlte Haushaltshilfe hatten, urteilte jetzt das Bundessozialgericht.
Geklagt hatte eine Frau aus Stuttgart, der die Nachbarin vier Stunden in der Woche im Haushalt half. Den Stundenlohn von acht Euro übernahm bis 2005 das Sozialamt, weil die Frau Sozialhilfeempfängerin war.
Nach Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Alg II wollte der Sozialhilfeträger die Nachbarin nicht mehr bezahlen.
(AZ:B 8/9b SO 12/06 R)
Südwestpresse, 12.12.07

Letzte Änderung: 19.02.2008