Tag gegen Rassismus-21.März

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20.03.2008 21. März 1960: Bei einer friedlichen Demonstration in Sharpeville, Südafrika, gegen die damaligen unge-rechten Passgesetze schießt die Polizei

in die Menge und tötet 69 Menschen. Viele werden verwundet. Als Mahndatum rufen die Vereinigten Nationen sechs Jahre später den 21. März zum "Internationalen Tag zur Überwindung von Rassismus" aus. Der 21. März erinnert uns daran, dass Menschen tagtäglich auf der ganzen Welt diskriminiert werden. Rassis-mus hat in Deutschland eine furchtbare Geschichte und immer noch gehören Ausgrenzung und Diskrimi-nierung hier für viele Menschen zur täglichen Realität.

Da die Arbeitswelt ein Teil der Gesellschaft ist, kommen auch in ihr Fremdenfeindlich-keit und Diskriminierungen vor. Benachteiligungen in der innerbetrieblichen Hierarchie, in Aus- und Weiterbildung sowie mangelnde Aufstiegschancen für KollegInnen mit Migra-tionshintergrund, d.h. Zugewanderte oder deren Kinder, müssen benannt und bekämpft werden. Um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überwinden, Chancengleichheit zu erreichen und Benachteiligungen in den Betrieben noch wirksamer bekämpfen zu können, bedarf es verstärkter Aktivitäten von Betriebsräten, Jugend- und Ausbildungsver-tretungen, Vertrauensleuten und deren Gewerkschaften.

Eine gute Grundlage bietet die Umsetzung des "Nationalen Integrationsplans". Seine Veröffentlichung gibt der Diskussion um die Integration starken Auftrieb. Die Bundesre-gierung, Gewerkschaften und Vertreter der Wirtschaft haben sich mit diesem Plan dazu verpflichtet, zu einem erfolgreichen Integrationsprozess beizutragen. Jetzt geht es darum, die Forderungen umzusetzen. Der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie das Thema Qualifizierung haben einen hohen Stellenwert in Veröffentlichungen und bieten auch viele Anknüpfungspunkte für die betriebliche Praxis.

Wer über FacharbeiterInnenmangel in den Betrieben klagt, muss eine zukunftswei-sende Personalpolitik entwickeln. Es geht darum, die Vielfalt und Potentiale aller Menschen in den Betrieben zu berücksichtigen. Eine konsequente und systematische Strategie ist dazu notwendig und das kommunale Wahlrecht. Die deutsche Politik kann nicht einerseits Integrationsangebote an die MigrantInnen machen, andererseits aber Gesetze verschärfen und einen erheblichen Teil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung ausschließen! Erst eine politische Beteiligung kann verhindern, dass MigrantInnen z.B. bei Wahlen zu Propagandazwecken instrumentalisiert werden, wie dies in Hessen von der CDU und Roland Koch der Fall war. Deshalb gehört jetzt das kommunale Wahlrecht für Alle als Minimalforderung wieder auf die Tagesordnung.

Letzte Änderung: 20.03.2008