Richter fordert Vereinbarung Leiharbeit

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03.04.2008 Die Fa. Stoll in Reutlingen soll laut Arbeitsrichter Haid mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Leiharbeitnehmern abschließen.

Inzwischen sind beim Reutlinger Arbeitsgericht insgesamt 4 Verfahren der Firma Stoll anhängig, weil der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung von Leih-Arbeitnehmern verweigert hatte.

Die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats war das letzte Mittel des Gremiums, mit dem es sich gegen die ausufernde Leiharbeit bei Stoll wehren konnte. Die Geschäftsführung hatte dem Betriebsrat bisher jede Mitwirkung bei der Einstellung mit den Worten "Das ist alleinige Sache des Betriebs und geht den Betriebsrat nichts an!" verwehrt.

Bei Stoll verringerte sich durch die rigerose Unternehmenspolitik, Neueinstellungen generell mit Leiharbeitnehmern zu tätigen, in den letzten Jahren deutlich, während sich der Anteil von Leasingpersonal im gewerblichen Bereich auf nahezu 50% erhöhte.

"Das können wir uns nicht erlauben, dass die Firma Stoll zukünftig womöglich die Stammbelegschaft ganz durch Leiharbeitnehmer, mit Billiglöhnen und miesen Arbeitsbedingungen ersetzt wird," so ein Betriebsratsmitglied vor der Güteverhandlung am Mittwoch.

Auch Richter Haid, der versuchte eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen machte der Arbeitgeberseite klar, dass sie sich einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat zum Einsatz von Leasingpersonal nicht entziehen könne.

Schlussendlich trennten sich die beiden Parteien mit der Aufgabenstellung durch Arbeitsrichter Haid in den nächten Wochen mit dem ersnsthaften Willen zu einer Lösung zu kommen.

IG Metall und Betriebsrat bezeichnen den Vorschlag des Richters als "Weg in die richtige Richtung" und erhoffen sich eine baldige Lösung.

Zum Schmunzeln:

Am Rande des Gütetermins durfte die Arbeitnehmerseite dem Personalleiter Raithbaur von Stoll eine neue Ausgabe des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) überreichen, da er sich in der Vergangenheit mit einer nicht mehr gültigen Version des BetrVG falsch informierte und längst überholte Regelungen geltend wähnte.

Ob die "Geiz ist geil!"-Mentalität dafür verantwortlich war, dass sich Raithbaur nahezu 10 Jahre keine neue Ausgabe des BetrVG kaufen wollte, ist allerdings reine Spekulation.

Letzte Änderung: 03.04.2008