Hundt kündigt Verfassungsbeschwerde an

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01.06.2008 Arbeitgeber drohen Klage gegen Lohnnebenkosten an

Die deutschen Arbeitgeber wollen eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erzwingen. "Unsere Anwälte bereiten gerade eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor", sagte Dieter Hundt der "Bild am Sonntag". Die Klage werde eingereicht, wenn die Große Koalition nicht bis Ende August die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senke.

Nach Ansicht von Hundt verwendet Finanzminister Peer Steinbrück rechtswidrig Mittel aus der Arbeitslosenversicherung, um Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für Arbeitslosengeld-Zwei-Empfänger zu bezahlen: "Finanzminister Steinbrück leitet Jahr für Jahr mit dem Eingliederungsbeitrag Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von fünf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt und bezahlt damit Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Dies ist nicht zulässig." Mit dem Geld müsse stattdessen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung "um weitere 0,6 Prozentpunkte" gesenkt werden. Anfang des Jahres war der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf 3,3 Prozent gesunken.

Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einer Linie
Auch die Gewerkschaften sind gegen den sogenannten Eingliederunsbeitrag. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, den Eingliederungsbeitrag "unverzüglich zu streichen". Wenn dieser falle, könne diese Entlastung in Form einer Beitragssenkung weitergegeben werden. Der Milliarden-Betrag sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern widerspreche der Zielsetzung der Koalition, die Sozialabgaben zu senken und die Bürger zu entlasten. Der Eingliederungsbeitrag soll die Kosten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Hälfte decken und den Bundesetat um etwa fünf Milliarden Euro entlasten.
Tagesschau,01.06 2008

Letzte Änderung: 01.06.2008