Arbeitsgericht überfüllt - Viele hörten von draußen zu!

Es passten nicht alle in den Gerichtssaal

18.10.2004 Vor ca.200 Personen appelierte Arbeitsrichter Haid an die Arbeitgeberseite den Antrag zurückzuziehen.

Annähernd 200 Personen verfolgten den Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Reutlingen um den Antrag des Geschäftsführers Bohnert zur "Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Carmen Holler durch das Arbeitsgericht".

Es dürfte lange her sein, dass der Gerichtssaal derartig gefüllt war. Das ist ein Beleg für die breite Solidarität mit Carmen Holler.

Nach der Erläuterung des Sachverhalts über die Vorwürfe, die der Arbeitgeber in Person des eingesetzten Geschäftsführers Bohnert gegenüber der Kollegin Holler erhebt, erbat sich der vorsitzende Arbeitsrichter eine persönliche Bemerkung:

Das Arbeitsgericht Reutlingen stelle in letzter Zeit fest, dass sich der Ton zwischen den Beteiligten in letzter Zeit zusehens verschärfe. Das beginne mit der Tatsache, dass Bohnert den 1. Bevollmächtigten der IG Metall verklage und münde in der heute zu verhandelnden Sache. Der Betriebsrat auf der anderen Seite würde von seiner Seite aus Samstagsarbeit kategorisch ablehnen.

Klar zu erkennen war jedoch, in welche Richtung der Tadel in Sachen Umgangsform gerichtet war.

"Wie stellen sie sich die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der IG Metall in solch schwierigen Zeiten unter diesen Vorzeichen vor?" so Richter Haid als abschließende Frage an die Arbeitgeberseite, nachdem er für den Rückzug des Antrags appelierte.

Mit einer Entscheidung in diesem Fall sei vor Ende 2005 überhaupt nicht zu rechnen, so Richter Haid, da es ihm unmöglich erscheine, dass noch in der ersten Instanz eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Das unterstützte dann auch der Rechtsanwalt des Arbeitgebers, der zu verstehen gab, dass sie das Verfahren auch bis in die nächste Instanz beim Landesarbeitsgericht fortführen würden.

Während der Stellungsnahmen der Parteien gab der Anwalt der Arbeitgeberseite ganz ohne rot zu werden bekannt: "Wir wünschen uns auch einen Betriebsrat, wie es das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht.", was mit großem Raunen und Unmutsbekundungen aus dem Besucherraum quittiert wurde.

"Das würde ja bedeuten, dass der Betriebsrat in seiner Gesamtheit entweder wider dem Betriebsverfassungsgesetz handle oder gar unrechtmäßig im Amt wäre" bemerkte ein Zuhörer im Anschluß an die Verhandlung, die Richter Haid recht bald schloss.

Es darf in diesem Zusammenhang die Frage gestattet sein, wer von den Parteien den Ruf der Firma (oder besser des Managements) nachhaltig schädigt.

Aus Sicht der IG Metall kann der "Schwarze Peter" jedoch keinesfalls dem Betriebsrat zugeschoben werden. Ob das Sprichwort "Der Fisch beginnt bekanntlich am Kopf zu stinken" für diesen Fall zutreffend sein könnte, überlässt der Autor dieser Zeilen dem Leser selbst.

Aber eines ist klar: Die IG Metall steht nach wie vor entschlossen und vorbehaltlos hinter der Betriebsratsvorsitzenden und Ortsvorstandskollegin Carmen Holler.

Die IG Metall wünscht Carmen und ihren Betriebsratskollegen weiterhin die Kraft und Stärke sich nicht unterbuttern zu lassen und sagt jede denkbare Unterstützung zu.

(siehe auch die weiteren Artikel auf dieser Seite im Zusammenhang mit der beabsichtigten Kündigung von Carmen Holler)

Letzte Änderung: 21.11.2007