BAG - Gleichbehandlungsgrundsatz

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29.12.2008 Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen

Ist eine Lohnerhöhung nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt, müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz alle Arbeitnehmer in allen Standorten des Unternehmens daran teilhaben können, so das Bundesarbeitsgericht.
Liegen keine sachlichen Gründe vor, ist eine unterschiedliche Behandlung einzelner Betriebe eines Unternehmens nicht gerechtfertigt. Das BAG gab der Klage eines Arbeitnehmers zur Teilhabe an einer Lohnerhöhung von 2,1 Prozent statt. Der Arbeitgeber hatte in seinen Betrieben eine Entgelterhöhung mit unterschiedlichen Prozentanteilen umgesetzt und dies mit einem unterschiedlichen Ausgangsniveau der Löhne, unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Erfolgen und einer höheren Leistungsanforderung in einzelnen Betrieben begründet. Gegenüber dem Kläger führte der Arbeitgeber als Begründung für die geringere Entgelterhöhung in seinem Betrieb aus, es gebe dort bereits ein gegenüber den anderen Standorten erhöhtes Entgelt.
Diese Gruppenbildung befand das Gericht als nicht sachgerecht. Grundsätzlich sei eine unterschiedliche Behandlung aus den angegebenen Gründen möglich - dann aber müsse es zuvor einen unternehmensweiten Vergleich aller Betriebe unter Einbeziehung der Gründe für die bestehenden Unterschiede geben.
Bundesarbeitsgericht am 3. Dezember 2008, Az. 5 AZR 74/08
dgbrechtsschutz

Letzte Änderung: 29.12.2008