Tariffähigkeit der CGZP

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28.05.2009 Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit christlicher Gewerkschaften weiter auf dem Prüfstand

Die DGB Rechtsschutz GmbH führt neun Beschlussverfahren zur Tariffähigkeit der CGZP in Berlin

Die DGB Rechtsschutz GmbH reichte vergangene Woche beim Arbeitsgericht Berlin neun Beschlussverfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG für Gewerkschaftsmitglieder ein, die die Prüfung der Tariffähigkeit der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) zum Gegenstand haben.

In fünf von diesen Verfahren bestreitet der Teamleiter der DGB Rechtsschutz GmbH in Berlin, Manfred Frauenhoffer, außerdem die Tarifzuständigkeit.

"Hierbei handelt es sich um Verfahren einzelner Arbeitnehmer, die ihrerseits eine Klage vor einem Arbeitsgericht führen, etwa zu Stundenlohndifferenzen oder Dauer der Kündigungsfrist, die wegen der durchzuführenden Beschlussverfahren ausgesetzt wurden", erläuterte Jurist Manfred Frauenhoffer.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte am 01.04.2009 die CGZP in einem Beschlussverfahren nach § 97 Abs 1 ArbGG auf Antrag der Gewerkschaft Verdi und des Landes Berlin mangels "Sozialmächtigkeit" für nicht tariffähig erklärt (AZ: 35 BV 17008/08).

Die DGB Rechtsschutz GmbH sieht sich durch die gestrige Schlappe der CGZP in Ihrer Linie bestätigt, im Rahmen des kostenlosen Rechtsschutzes für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften weiterhin faire Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche zu erstreiten.

Geschäftsführer Klaus Westermann erklärte hierzu: "Es kann nicht Aufgabe von Gewerkschaften sein, Arbeitgeber mit Dumping-Tarifverträgen zu einer miserablen Bezahlung auszustatten, wie dies in der Zeitarbeitsbranche geschieht. Der gestrige Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin ist deshalb zu begrüßen, weil es Pseudogewerkschaften, die offensichtlich kaum Mitglieder haben, als solche entlarvt."

Wird dieser Beschluss rechtskräftig, können die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften mit günstigeren Regelungen für Arbeitnehmer nicht mehr so leicht unterlaufen werden.

dgbrechtsschutz

Letzte Änderung: 28.05.2009