Strafantrag gegen Einhorn-Chefs gestellt

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25.06.2009 Die Geschäftsführung versucht seit Monaten aktive Betriebsrätinnen loszuwerden, wozu ihnen offensichtlich fast keine Maßnahmen zu schade sind. Nun hat die IG Metall Strafantrag gestellt.

Am 27. März 09 stellte die Geschäftsführung der Einhorn Mode Manufaktur in Kirchentellinsfurt bei Reutlingen den Antrag auf Entfernung von zwei Mitgliedern aus dem Betriebsrat und dem Betrieb, wobei eine Kollegin die Vorsitzende des Gremiums ist. Das Fünfköpfige Gremium widersprach dem Antrag, da die Vorwürfe des Arbeitgeber völlig haltlos scheinen.

Aus Sicht der IG Metall konnte der Betriebsrat nicht anders entscheiden, da die vorgebrachten Gründe keine Kündigung auslösen können und der Arbeitgeber in unglaublicher Art und Weise versucht einen Mythos aufzubauen, der die beiden Kolleginnen kriminalisieren soll.

Geheimnisverrat lautet der Vorwurf, auf den sich die Geschäftsführung stützt. Dabei beziehen sie sich auf ein Gespräch mit den beiden angegriffenen Betriebsrätinnen, in dem sie Personalabbaumaßnahmen ankündigten, ohne diese Infos als Geschäftsgeheimnisse zu titulieren. Dieses "Geheimnis" hätten die Kolleginnen zu Unrecht ihrem restlichen Gremium mitgeteilt, wodurch die Info auch an die Betriebsöffentlichkeit gelang. Das wäre ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht, so die Geschäftsführung.

"Diese Info weiterzugeben ist geradezu die Pflicht eines Betriebsrats, der die Interessen von den Kolleginnen und Kollegen zu vertreten hat", so Gert Bauer, der erste Bevollmächtigte der IG Metall
Reutlingen-Tübingen. Ganz offensichtlich wird hier versucht Angst und Schrecken unter den Beschäftigten und dem Betriebsrat zu verbreiten. Womöglich steht ein Motto "Wer aufmuckt fliegt raus - Wir fürchten weder Gesetze, noch Gericht!" im Vordergrund, womit jegliche Kritik im Keim erstickt werden soll.

Eine solche Vorgehensweise kann keine Gesellschaft und erst recht keine Gewerkschaft akzeptieren und muss dagegen angehen. Nachdem alle Vermittlungsversuche im Nachgang der Kündigungsbestrebungen erfolglos blieben, sieht sich die IG Metall geradezu genötigt den Schritt des Strafantrags gegen die beiden Geschäftsführer bei der Staatsanwaltschaft in Tübingen zu stellen.

"Wir sind uns sicher, dass die beiden Kolleginnen mit einer breiten Unterstützung aus vielen Betrieb der Region erfahren werden", so Michael Bidmon von der IG Metall Reutlingen-Tübingen. "Nur selten traut sich jemand in dieser unglaublichen Art und Weise gegen Arbeitnehmerrechte aufzustemmen. Zum letzten Mal in der Region versuchte Ähnliches die damalige Geschäftsführung vom Großküchenhersteller RIEBER." Diese Geschäftsleitung konnte sich nicht durchsetzen und die Betriebsrätin, die seinerzeit gekündigt werden sollte, vertritt noch heute die Interessen ihrer Belegschaft und erhielt eine sehr breite Unterstützung in der Region. Die damaligen Geschäftsführer waren damals vermutlich nicht mehr zu halten und verloren neben ihrem unanständigen Bemühen auch noch ihre Anstellung bei Rieber.

Zumindest das sollte den Herren Krieger und Noppinger bei Einhorn zu denken geben. Wenn sich die IG Metall zu einem solchen Schritt entschließt, dann weiß sie sehr genau was sie tut!

Letzte Änderung: 25.06.2009