Kündigung nach Diebstahl von Kartons

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22.10.2009 Wieder ein Fall von Kündigung nach einem vermeintlichen Bagatelldelikt:

Ein Unternehmen hat einen Mitarbeiter entlassen, nachdem er mehrere gebrauchte Kartons seiner Firma mit nach Hause genommen hatte. Das Arbeitsgericht befand nun, die Kündigung sei rechtens.

Deshalb bleibt die Kündigung bestehen. Die Parteien einigten sich aber nach SWR-Informationen auf einen Vergleich, der für den Mann eine Abfindung von seiner Firma in Höhe von 6.000 Euro vorsieht.

Der 50-Jährige hatte die Warenkartons für den Umzug seiner Tochter mitgenommen. Dabei war er von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Für die Firma ein klarer Fall von Diebstahl. Nach 27 Jahren im Betrieb folgte die Kündigung.

Mitarbeiter klagte

Der Mitarbeiter zog wegen der Kündigung vor das Arbeitsgericht. Er habe geglaubt, die Kartons würden nicht mehr gebraucht, erklärte der 50-Jährige. Nach der gängigen Rechtssprechung spielt der Wert eines gestohlenen Gegenstands aber keine Rolle für eine Kündigung, wie der Richter betonte. Entscheidend sei vielmehr der Vertrauensbruch des Beschäftigten. Sei das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachweislich zerstört, könne eine fristlose Kündigung angemessen sein.

In diesem Sinne hatten vor kurzem bereits Richter in Radolfzell argumentiert, als sie entschieden, die Entlassung einer Mitarbeiterin aus einem Seniorenheim sei rechtens, weil sie übrig gebliebene Maultaschen mit nach Hause genommen hatte.

swr,22.10.2009

Letzte Änderung: 22.10.2009