Infos zur Jahressonderzahlung 2009

Vorschaubild

04.11.2009 Im Organisationsbereich der IG Metall steht das tarifliche Weihnachtsgeld bzw. die Jahressonderzahlung im November zur Auszahlung an. Was ist dabei zu beachten?

In den unterschiedlichen Branchen gelten unterschiedliche Bestimmungen für Höhe und Zahlungsmodalitäten der Jahressonderzahlung, wie unser "Weihnachtsgeld" in den Tarifverträgen benannt wird.

Dazu hat die Bezirksleitung Baden Württemberg eine Infobroschüre zusammen gestellt, die weiter unten zum Download bereit gestellt ist.

ACHTUNG!!!

Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung setzt Tarifbindung voraus:

  1. der betroffene Arbeitnehmer ist Mitglied der IG Metall
  2. der Arbeitgeber ist Mitglied im zuständigen Arbeitgeberverband (z.B. "Südwestmetall")

ODER

  1. der betroffene Arbeitnehmer ist Mitglied der IG Metall
  2. der Arbeitgeber WAR Mitglied im zuständigen Arbeitgeberverband (dann wirken die Tarifverträge in der Regel nach)

(An der Stelle der Ziffer 2 ist auch die Tarifbindung über einen Haustarifvertrag / Anerkennungstarifvertrag zwischen der IGM und dem Betrieb / des Unternehmens möglich)

Fazit:

Nur Mitglieder der IG Metall haben einen Rechtsanspruch auf Jahressonderzahlung!

Anhang:

Kurz&Bündig Sonderzahlung 2009

Kurz&Bündig Sonderzahlung 2009

Dateityp: PDF document, version 1.4

Dateigröße: 84.33KB

Download

Letzte Änderung: 04.11.2009