Infos zur Jahressonderzahlung 2009
In den unterschiedlichen Branchen gelten unterschiedliche Bestimmungen für Höhe und Zahlungsmodalitäten der Jahressonderzahlung, wie unser "Weihnachtsgeld" in den Tarifverträgen benannt wird.
Dazu hat die Bezirksleitung Baden Württemberg eine Infobroschüre zusammen gestellt, die weiter unten zum Download bereit gestellt ist.
ACHTUNG!!!
Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung setzt Tarifbindung voraus:
- der betroffene Arbeitnehmer ist Mitglied der IG Metall
- der Arbeitgeber ist Mitglied im zuständigen Arbeitgeberverband (z.B. "Südwestmetall")
ODER
- der betroffene Arbeitnehmer ist Mitglied der IG Metall
- der Arbeitgeber WAR Mitglied im zuständigen Arbeitgeberverband (dann wirken die Tarifverträge in der Regel nach)
(An der Stelle der Ziffer 2 ist auch die Tarifbindung über einen Haustarifvertrag / Anerkennungstarifvertrag zwischen der IGM und dem Betrieb / des Unternehmens möglich)
Fazit:
Nur Mitglieder der IG Metall haben einen Rechtsanspruch auf Jahressonderzahlung!
Letzte Änderung: 04.11.2009