Wie sichert man Beschäftigung?

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21.01.2010 Es ist vergleichsweise einfach, eine Lohnerhöhung vertraglich zu vereinbaren. Wie aber lässt sich Beschäftigungssicherung fassen und tariflich fixieren?

Kurzarbeit: Das Hauptinstrument zur Beschäftigungssicherung soll im neuen Tarifvertrag die Kurzarbeit sein. Hier haben die baden-württembergischen Tarifparteien im vergangenen Jahr bereits eine wegweisende Regelung vereinbart - das so genannte Initiativrecht des Betriebsrates. Es bedeutet: Der Betriebsrat eines Unternehmens hat das Recht, Kurzarbeit zu beantragen. Das Unternehmen verpflichtet sich, während der Kurzarbeitsphase keine Mitarbeiter zu entlassen. Baden-Württembergs IG Metall kann sich vorstellen, dass diese Regelung bundesweit eingeführt wird.

Das Problem: Kurzarbeit wird vom Staat respektive der Bundesagentur für Arbeit mitfinanziert. Damit hängt der neue Tarifvertrag davon ab, ob die Bundesregierung die auslaufende Regelung weiterverlängern wird. Der Staat übernimmt bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmen - bundesweit immerhin rund 3 Mrd. EUR.

Arbeitszeitverkürzung: Bereits heute können Betriebe intern die Arbeitszeit auf bis zu 29 Stunden in der Woche reduzieren - ohne Lohnausgleich für die Beschäftigten. Für die IG Metall ist eine weitere Arbeitszeitverkürzung denkbar - allerdings nur, wenn die Beschäftigten wenigstens teilweise einen Lohnausgleich bekämen; also etwa nach dem Motto: 20 Prozent weniger Arbeit, aber nur 15 Prozent weniger Lohn.

Übernahmegarantien: Ein weiteres Anliegen der Gewerkschaft ist, dass Firmen ihre Azubis übernehmen, auch wenn diese nach der Ausbildung eine bis zu zweijährige weiterführende Ausbildung machen. Dies ist in Baden-Württemberg bei 40 Prozent der Fall.

Kostenabwägung: Beschäftigungssicherung über Kurzarbeit kostet Geld, nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem auch dem Staat. Gewerkschaft und Arbeitgeber sind sich bei der Abwägung auch hier weitgehend einig: Die Alternative zu Kurzarbeit wäre Arbeitslosigkeit - und die ist für die Allgemeinheit noch teurer. Ohne diese Maßnahmen seien in Baden-Württemberg 80 000 Stellen gefährdet.

südwest presse,21.01.2010

Letzte Änderung: 21.01.2010