Existenzminimum
Ausgangspunkt für die Berechnung des Existenzminimums sind Zahlen des Statistischen Bundesamts über Einnahmen und Verbrauch des untersten Fünftels der Haushalte ohne Sozialhilfeempfänge. Sie werden alle fünf Jahre erhoben. Davon kürzte die Politik pauschal einige Beträge, etwa für Tabak, Pelzmäntel oder Strom.
Ergebnis war der Regelsatz für Alleinstehende, der 2005 bei 345 Euro lag und seither auf 359 Euro gestiegen ist. Zusätzlich haben die Empfänger Anspruch auf die Miete einschließlich Heizung. Paare erhalten pauschal zweimal 90 Prozent des Regelsatzes.
Für Kinder wurde keine eigene Erhebung angestellt, weil das angeblich nicht möglich war. Hier wurde mit Pauschalen gearbeitet: Zunächst gab es bis 13 Jahren 60 Prozent des Regelsatzes, darüber 80 Prozent. Mitte 2009 wurde ein Satz für 6- bis 13-Jährige von 70 Prozent eingeführt. dik
südwest presse,10.02.2010
Letzte Änderung: 10.02.2010