Tarifvertrag zur Kurzarbeit

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18.02.2010 IG Metall in Baden-Württemberg will auch die bleibenden Kosten senken

Metallbetriebe, die die Möglichkeiten für konjunkturelle Kurzarbeit ausgeschöpft haben, könnten auf tarifliche Kurzarbeit umschwenken. Das sieht zumindest das "Jobpaket" der Tarifpartner im Südwesten vor.

DIANA WILD, DDP

IG-Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann hat sich mit Südwestmetall im Grundsatz auf ein Jobpaket geeinigt. Foto: dpa Stuttgart Nach dem Durchbruch beim Beschäftigungssicherungspaket für die rund 740 000 Beschäftigten der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie beklagt IG-Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann eine "Verhärtung" im Arbeitgeberlager bei der Frage nach Entgelterhöhungen. "Ich erkenne im Moment noch nicht den Lösungsweg", sagte Hofmann gestern in Leonberg bei Stuttgart nach einer Sitzung der Großen Tarifkommission der IG Metall Baden-Württemberg. Der Arbeitgeberverband Südwestmetall teilte am selben Tag mit, er werde sich bis zu einer Einigung über das Gesamtpaket inklusive der Frage nach Lohnerhöhungen nicht zum Stand der Verhandlungen äußern.

Hofmann sagte mit Blick auf die Lohndebatte, bisher sei eine kurzfristige Lösung etwa in Form einer Einmalzahlung greifbar erschienen. Nun mehrten sich aber offenbar die Stimmen im Arbeitgeberlager für eine langfristige Lösung. "Das kompliziert das Thema natürlich ausgesprochen", betonte Hofmann. Baden-Württemberg ist traditioneller Pilotbezirk der Branche, derzeit wird auch in Nordrhein-Westfalen verhandelt.

Hofmann sagte, er sehe schwindende Chancen auf eine Einigung zu den Entgelten noch für den gestrigen Abend in Nordrhein-Westfalen. Sollte es dort zu keiner Lösung kommen, sei auch die nächste Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg heute in Frage gestellt. Dabei hatten sich am Dienstag Arbeitgeber und IG Metall in Baden-Württemberg als bundesweit erstem Bezirk auf ein "Jobpaket" geeinigt. Dieses steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch bei den Entgelten eine Einigung erzielt wird.

Der neue Tarifvertrag "Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung" soll bis Mitte 2012 gelten. Er regelt laut IG Metall neben den Bedingungen der konjunkturellen Kurzarbeit auch ein Modell der tariflichen Kurzarbeit. Dabei kann die Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden abgesenkt werden, wobei die Beschäftigten im Gegenzug einen Teillohnausgleich in Höhe von 15,33 Prozent je Ausfallstunde erhalten.

Hofmann sagte, die tarifliche Kurzarbeit könne etwa dann angewendet werden, wenn die Bezugsdauer für konjunkturelle Kurzarbeit von insgesamt 24 Monaten auslaufe. Dies sei bei vielen Firmen im Südwesten bereits im Herbst des laufenden Jahres der Fall. In Baden-Württemberg ist die neue tarifliche Kurzarbeit ebenso wie die konjunkturelle Kurzarbeit auch vom Betriebsrat durchsetzbar, notfalls über eine Schlichtungsstelle. Während der Kurzarbeit besteht Kündigungsschutz.

Der Vertrag sieht zudem vor, dass Betriebe nach längerer Kurzarbeit die so genannten Remanenzkosten senken können. Eine Senkung um 25 Prozent ist ab 12 Monaten Kurzarbeit möglich, eine Senkung um 50 Prozent ab 18 Monaten. Ab 24 Monaten Kurzarbeit können Urlaubs- und Weihnachtsgeld entsprechend der Intensität der Kurzarbeit gesenkt werden. Im Gegenzug besteht erweiterter Kündigungsschutz.

Nach jüngsten Zahlen waren im Oktober 240 000 Beschäftigte der Branche im Südwesten in Kurzarbeit und nach Schätzungen der IG Metall weitere 30 000 Beschäftigte in reduzierter Arbeitszeit tätig.

südwest presse,18.02.2010

Letzte Änderung: 18.02.2010