Schlichtung im öffentlichen Dienst

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18.02.2010 "Eine Nicht-Einigung wäre eine Blamage"

Zum Auftakt der Schlichtung im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen haben die Schlichter Arbeitgeber und Gewerkschaften aufgefordert, sich zu bewegen. "Wir erwarten, dass beide Seiten aufeinander zugehen, um weitere Tarifauseinandersetzungen zu vermeiden", sagte der von den Gewerkschaften benannte Schlichter Herbert Schmalstieg, der ehemalige Oberbürgermeister von Hannover.

Der von den Arbeitgebern benannte Schlichter, der frühere sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt, sagte mit Blick auf die Wirtschaftskrise, niemand hätte Verständnis, wenn sich der öffentliche Dienst nicht einige und es zu Streiks käme. "Eine Nicht-Einigung wäre eine Blamage."

Erklärtes Ziel der Schlichter ist es, einen gemeinsamen Kompromissvorschlag bis Donnerstag kommender Woche vorzulegen. Ausgangspunkt für die Schlichtung ist die zuletzt erhobene Forderung der Gewerkschaften und des Beamtenbundes im Volumen von 3,5 Prozent, die Arbeitgeber boten nach eigenen Angaben 1,5 Prozent.

Beide Seiten hatten die Tarifgespräche am Donnerstag vergangener Woche für gescheitert erklärt. Die Arbeitgeber verwiesen dabei vor allem auf die schlechte Finanzlage der Kommunen.

Schlichtung im öffentlichen Dienst:

Das Schlichtungsverfahren im öffentlichen Dienst unterliegt strengen Regeln. Während sich in anderen Branchen beide Verhandlungspartner auf ein solches Verfahren einigen müssen, kann im öffentlichen Dienst auch eine Seite allein die Schlichter anrufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Verhandlungen von einer Partei für gescheitert erklärt werden. Dann kann innerhalb von 24 Stunden das Vermittlungsverfahren eingeleitet werden. Während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht - die Gewerkschaften dürfen in dieser Zeit nicht streiken. Die Schlichtungskommission besteht aus dem früheren sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU), dem ehemaligen Oberbürgermeister von Hannover, Herbert Schmalstieg (SPD), sowie aus jeweils gleich vielen Vertretern von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite. Sie gibt eine Einigungsempfehlung ab, danach werden die Tarifgespräche wieder aufgenommen. Erst wenn es auch in diesen Gesprächen keinen Abschluss gibt, könnte die ver.di-Tarifkommission den Weg für die Urabstimmung und unbefristete Streiks frei machen.

tagesschau,18.02.2010

Letzte Änderung: 18.02.2010