Private E-Mails kosten den Job
Weil sie bei der Arbeit private E-Mails verschickt hat, ist eine Frau in Tuttlingen nach vier Jahrzehnten im Betrieb fristlos entlassen worden. Weil durch Aushänge die private Nutzung der Computer verboten wurde, sei die Entlassung der 58-Jährigen gerechtfertigt, urteilte das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen. Allerdings wurde ein Vergleich geschlossen:
Aus der fristlosen soll eine ordentliche Kündigung werden, die Frau soll auch eine Abfindung in Höhe von 35 000 Euro erhalten. Der Vergleich sei noch nicht rechtskräftig, sagte ein Sprecher. Die 58-Jährige hatte eine private E-Mail versehentlich an die Geschäftsführung geschickt. Auch der Inhalt soll bei der Kündigung eine Rolle gespielt haben, sagte der Gerichtssprecher - ohne Details zu nennen. lsw
südwest presse,26.02.2010
Letzte Änderung: 26.02.2010