Dual Studierende wieder versichert

Jugend

15.12.2011 Dual Studierende sind ab 2012 wieder sozialversichert. Eine entsprechende Gesetzesänderung tritt ab kommendem Jahr in Kraft.

Im kommenden Jahr tritt eine Gesetzesänderung bei den Bestimmungen zur Sozialversicherung für Dual Studierende. Ab dem 01.01.2012 sind Dual Studierende wieder voll sozialversicherungspflichtig, wie alle Auszubildenden in den Betrieben ebenfalls. Arbeitgeber und Dual Studierende müssen ab kommendem Jahr entsprechend der Ausbildungsvergütung die Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Nötig geworden war die Änderung nachdem die Sozialversicherungsträger in 2010 nach einem Urteil des Bundesozialgerichts die Versicherungspflicht der Dual Studierenden in Frage gestellt hatten. In der Folge hat sich die IG Metall stets dafür eingesetzt, dass die Gesetzesgrundlage verändert wird und Dual Studierende wieder sozialversicherungspflichtig werden. Somit sind Dual Studierende wieder vor Arbeitslosigkeit geschützt sind, haben einen Rentenanspruch und bekommen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Seit langem bestehet die IG Metall bereits darauf, dass Dual Studierende auch die Leistungen aus ihren Tarifverträgen bekommen sollen. In der kommenden Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie fordert die IG Metall deshalb die unbefristete Übernahme für alle Dual Studierenden.

Letzte Änderung: 15.12.2011