Kopftuch
Muslimische Lehrerinnen dürfen in Nordrhein-Westfalens Schulen weiterhin kein Kopftuch tragen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies die Klage einer Hauptschullehrerin ab und bestätigte damit das geltende Verbot. Es war
der erste Fall im Land, in dem einer langjährigen Beamtin das Tragen eines Kopftuchs verboten wurde.
(Az.: 2KI 752/07)
Südwestpresse, 15.08.07
Letzte Änderung: 21.11.2007