IGM gegen Zwangsverrentung

Kein Zwang!

07.11.2007 Die IG Metall macht Front gegen Zwangsverrentung von älteren ALG II-Beziehern - Ältere müssen integriert und nicht in die Rente abschoben werden.

Auch in den Landkreisen Reutlingen-Tübingen drohen ältere ALG II-Empfänger ab dem 1. Januar 2008 zwangsweise in die Altersrente mit Abschlägen abgeschoben zu werden. Das konterkariert alle Bemühungen zur Steigerung der Erwerbstätigkeit Älterer und erhöht das Risiko von Altersarmut.

Die Ende diesen Jahres auslaufende so genannte 58er-Regelung, nach der über 58-jährige Arbeitslose nur eingeschränkt der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen müssen, droht eine deutliche Verschlechterung für ältere Arbeitslose zu bringen. Ursache hierfür ist das SGB II (Hartz IV), wonach Arbeitslose alles tun müssen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu zählt auch die Beantragung einer Altersrente mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent. Dies gilt sogar für Angehörige des Hilfeempfängers.

Der für Reutlingen / Tübingen zuständige IG Metall-Bevollmächtigte Gert Bauer erklärt: "Es ist unverantwortlich, ältere ALG II-Bezieher in die Altersrente mit Abschlägen von bis zu 18% abzudrängen. Einerseits proklamiert die Bundesregierung die Rente mit 67 im Zuge des demografischen Wandels, andererseits wird eine ganze Personengruppe auch gegen ihren Willen in die Rente abgedrängt. Sozialpolitisch ist das verheerend. Das Risiko steigt, in Zukunft mit steigender Altersarmut konfrontiert zu werden. Im Durchschnitt erhalten Neurentner nur noch eine Altersrente von 827 Euro (alte Bundesländer) bzw. 761 Euro (neue Bundesländer). Ein Jahr Hartz IV-Bezug erhöht dabei die Rente nur um 2,19 Euro. Von diesen geringen Beträgen auch noch Abschläge hinzunehmen, stößt diese Menschen unter die Armutsgrenze."

Die IG Metall fordert - wie auch der DGB - von der Regierungskoalition eine Änderung des SGB II: ältere Arbeitslose dürfen nicht gegen ihren Willen in eine Rente mit Abschlägen geschickt werden.

Wenn die Regierung tatsächlich etwas gegen Altersarbeitslosigkeit und Altersarmut tun will, muss sie ihre Bemühungen um die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser verstärken. Die zuletzt gesunkene statistische Altersarbeitslosigkeit beruht wesentlich auf der 58er-Regelung, wonach bundesweit bis zu 400.000 Arbeitslose über 58 Jahre nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Das sind fast so viele wie die Statistik ältere Arbeitslose über 55 Jahre aufweist (426.000 im Okt. 07).

IG Metall Bevollmächtigter Gert Bauer: "Die IG Metall will nicht nur eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I und die Vermeidung einer Zwangsverrentung von Arbeitslosengeld II-Beziehern, sondern fordert echte Beschäftigungsperspektiven für ältere Arbeitslose. Dazu zählen altersgerechte Qualifizierungsmaßnahmen und die Förderung regulär entlohnter Jobs. Gerade wer ein langes Arbeitsleben hinter sich hat, darf im Alter nicht zum Armutsfall werden.

Falls die Regierung nicht schnell handelt und ältere Arbeitslose ab 2008 dann auch zwangsweise in eine Rente mit Abschlägen gedrängt werden können, hat die IG Metall bereits angekündigt, dass sie ihren betroffenen Mitgliedern Rechtschutz gewähren wird, damit sie ihre Ansprüche auch vor den Gerichten durchsetzen können.

Letzte Änderung: 21.11.2007