Kopftuchverbot in Hessen bleibt

Vorschaubild

11.12.2007 Staatsgerichtshof erklärt Beamtengesetz für verfassungsgemäß

Muslimische Lehrerinnen und andere Beamtinnen dürfen in Hessen bei der Ausübung ihres Berufes kein Kopftuch tragen.
Das folgt aus einer gestern verkündeten Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofes. Die Richter erklärten zwei entsprechende Änderungen des hessischen Beamtengesetzes und des Schulgesetzes für verfassungsgemäß.
Fünf von elf Richter widersprachen der Entscheidung. Landesanwältin Ute Sacksofsky hatte ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der beiden Vorschriften angestrengt, die sie für verfassungswidrig hält.
Lehrerinnen ist das Tragen des Kopftuchs in acht Bundesländern gesetzlich untersagt: in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Berlin.
Der Landesausländerbeirat in Hessen bedauerte die aktuelle Entscheidung.
"Kreuze dürfen weiterhin in Amtsstuben und Schulen hängen, Lehrerinnen aber kein Kopftuch tragen", erklärte der Vorsitzende des Rates, Yilmaz Memisoglu.
Südwestpresse, 11.12.07

Letzte Änderung: 11.12.2007