Richter kassieren Kopftuchgesetz

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06.06.2008 Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts

Richter kassieren Erdogans Kopftuchgesetz
Heftiger Dämpfer für den türkischen Premier Erdogan: Die Obersten Richter des Landes haben das von seiner AKP beschlossene Kopftuchgesetz gekippt. An den Unis gilt damit wieder ein totales Kopftuchverbot. Der innertürkische Konflikt wird sich damit weiter zuspitzen.

Von Ulrich Pick, ARD-Hörfunkstudio Istanbul

Das Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen gilt wieder. Nach sechsstündiger Verhandlung hat das Verfassungsgericht die Zulassung von Frauen, die Kopftuch tragen, zu den Universitäten des Landes für nicht rechtmäßig erklärt. Es kippte damit eine Novelle der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP, die im Februar zusammen der ultranationalistischen Oppositionspartei MHP das bisherige Verbot an Hochschulen aufgehoben hatte.

In ihrer schriftlichen Begründung verwiesen die Richter auf die Verfassungsartikel 2, 4 und 148, welche die säkularen und laizistischen Grundsätze des Landes unterstreichen. Damit gaben sie der kemalistischen Opposition recht, die geklagt hatte, und bewerteten gleichzeitig das Kopftuch als Form der politischen Äußerung.

Entsprechend erleichtert zeigte sich Deniz Baykal, der Chef der größten Oppositionspartei CHP: "Die Regierung muss sich im klaren sein, dass sie verpflichtet ist zu regieren, ohne dabei gegen die Verfassung zu handeln." Gegen dieses Prinzip sei in jüngster Zeit aber mehrfach verstoßen worden. "Ich hoffe, dass die Regierung künftig nicht mehr an der Verfassung rüttelt und nicht wieder versucht, ihre unabänderbaren Artikel zu hintergehen", sagte Baykal.

Tagesschau,06.06.2008

Letzte Änderung: 06.06.2008