Niederlage für Discounter

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09.06.2008 KiK muss Stundenlohn einer Mitarbeiterin anheben

Der Textildiscounter KiK muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund den Stundenlohn einer Teilzeit- Angestellten um rund drei Euro anheben. Das Gericht stufte die bisherige Bezahlung der Verkäuferin als sittenwidrig ein. Die 4. Kammer signalisierte dem Discounter auch, dass sie die gesamten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzwidrig halte.

"Das geht nicht"Wörtlich sagte die Richterin an die Adresse des Unternehmensanwalts: "Was Sie da machen, das geht so nicht." Die Klägerin aus Mülheim/Ruhr hatte bisher 5,20 Euro pro Stunde erhalten. Angemessen seien jedoch mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. Laut Urteil muss KiK seiner geringfügig beschäftigten Angestellten außerdem Verdienstausfall bezahlen, da die Frau seit Oktober 2007 nur noch wenige Stunden pro Monat beschäftigt worden ist. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz stehe ihr jedoch mindestens eine Zehn-Stunden-Woche zu.

9000 Euro nachzahlenInsgesamt muss der Textildiscounter der Klägerin rund 9000 Euro nachzahlen. In dieser Summe ist neben dem eingeklagten Verdienstausfall auch die rückwirkende Anhebung des Stundenlohns seit 2004 enthalten. Das Urteil ist die zweite Niederlage für KiK innerhalb von zwei Wochen. Mitte Mai war das Unternehmen bereits in einem Parallelverfahren verpflichtet worden, den Stundenlohn einer Mitarbeiterin anzuheben. (AZ 4 Ca274/08)

tagesschau

Letzte Änderung: 09.06.2008