Ich brauche Rechtsschutz - Was jetzt?

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29.10.2009 Die Mitgliedschaft bei der IG Metall beinhaltet unter Anderem einen Arbeits- und Sozialrechtsschutz. Was sollte ich als Mitglied beachten, wenn es mal so weit kommen sollte?

Das ist eine Frage, die uns vor allem in letzter Zeit sehr oft begegnet. Nicht selten wird ein Arbeitgeber in diesen Wochen zahlungsunfähig und muss Insolvenz anmelden. Oder es stehen Entlassungen an, weil die Firma keine Beschäftigung mehr für alle hat.

Wer in eine solche oder auch andere Situation kommt, die eine Beratung oder auch eine Rechtsvertretung für ein Verfahren braucht, ist mit einem Gang zur Rechtsberatung durch die IG Metall Reutlingen-Tübingen gut beraten.

Je besser Du Dich allerdings auf diese Beratung vorbereitest, um so effektiver können wir die Beratung gestalten. Dazu ist es sehr nützlich, wenn Du möglichst alle mit dem Problem im Zusammenhang stehenden Dokumente mit zur Beratung bringst. Damit kannst Du uns und Dir viel Arbeit sparen und Dein Problem kann schneller gelöst werden.

Was für die fundierte Rechtsberatung von unserer Seite benötigt wird haben wir auf einer gesonderten Informationsseite im Internet bereit gestellt. Hier findest Du auch Tipps oder weitergehende Infos zu verschiedenen Themen, die im Rechtsschutz der IGM beinhaltet sind.

Zur Infoseite "Rechtsschutz - Was jetzt?" findest Du weiter unten einen Link.

Seit Neuestem findest Du hier auch eine Broschüre der IGM für Beschäftigte aus Insolvenz-Betrieben oder Betrieben, die Gefahr laufen Insolvenz anmelden zu müssen.

(Link weiter unten)

Wichtig ist es z.B. auch, dass bestimmte Fristen eingehalten werden um nichts zu versäumen. Wer z.B. gegen seine Kündigung vorgehen will, muss spätestens 3 Wochen nach Ausspruch der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingelegt haben.

Diese und andere Fragen versuchen wir mit unserer neuen Infoseite zu beantworten und unsere Rechtsschutzarbeit effektiver zu gestalten.

Letzte Änderung: 29.10.2009