Maultaschen- Zweite Runde vor Gericht

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24.02.2010 Die fristlose Kündigung einer Konstanzer Altenpflegerin kommt vor das Landesarbeitsgericht: Am 30. März befasst sich das Gericht mit dem Fall.

Konstanz Die fristlose Kündigung einer Konstanzer Altenpflegerin kommt vor das Landesarbeitsgericht: Am 30. März befasst sich das Gericht mit dem Fall. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts. Die Frau hatte verbotenerweise sechs Maultaschen mitgenommen. Die Berufungsverhandlung findet in der Außenstelle Freiburg des Landesarbeitsgerichts statt. Der Fall gehört zu einer Reihe von Kündigungen wegen vermeintlicher Bagatelldelikte, die seit Monaten Schlagzeilen machen. Eine Supermarkt-Kassiererin wurde zum Beispiel nach 31 Jahren entlassen, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro verwendet hatte. Einer Sekretärin wurde gekündigt, weil sie beim Anrichten eines Imbisses eine Frikadelle verspeist hatte.

Die Altenpflegerin war von der städtischen Spitalstiftung Konstanz gefeuert worden, weil sie trotz Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs Maultaschen eingesteckt hatte. Im Oktober 2009 war sie vor dem Arbeitsgericht Radolfzell mit ihrer Klage gegen den Rauswurf unterlegen. Daraufhin hatte die Frau Berufung eingelegt. Ihr Anwalt hatte argumentiert, dass ein Rauswurf nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit unverhältnismäßig sei. Eine Abmahnung hätte gereicht. Die 58-Jährige, die in einem Seniorenheim der Stiftung arbeitet, hatte betont, die Maultaschen seien ohnehin für den Müll bestimmt gewesen. lsw/eb

südwest presse,24.02.2010

Letzte Änderung: 24.02.2010