Neues über den Fall Schönfeld

21.11.2006 Am 16.11. fand am Arbeitsgericht Stuttgart der Kammertermin wegen der fristlosen Kündigung statt.

Am 16.11. fand am Arbeitsgericht Stuttgart der Kammertermin wegen der fristlosen Kündigung statt. (Wir berichteten schon darüber)
Es war ein überwältigendes Gefühl als man sah, dass über 40 Kolleginnen und Kollegen aus Solidarität zum Kollegen Schönfeld gekommen waren. Ihre Anwesenheit gab ihm Kraft und half ihm die unangenehme Zeit durchzustehen.

Für den Fall wurde eine Stunde angeräumt, die aber beim weitem nicht reichte.
Die Arbeitgebervertreter gaben sich weiterhin unnachgiebig - eine weitere Zusammenarbeit sehen sie als unmöglich, weil Kollege Schönfeld sich an die Öffentlichkeit wandte (Fernsehen, Presse) und dadurch die Grundsätze der vertrauensvollen Arbeit nicht mehr vorhanden sind. Sie zeigten kein Verständnis für seine Handlungen. Es wäre für diesen Arbeitgeber ungewöhnlich, wenn er sich anders verhalten würde.
Kollege Schönfeld missbrauchte das Vertrauen seinem Arbeitgeber gegenüber nicht, die Öffentlichkeit (Fernsehen, Presse) wurde durch VERDI - Publikationen auf sein Fall aufmerksam und kam auf ihn zu.
Der Arbeitsrichter schlug einen Vergleich vor: die Abmahnung wegen der unerlaubten Überziehung der Mittagspause (was niemals geschah) soll aus der Personalakte entfernt werden und wegen der 2.80.- € soll eine Abmahnung ausgestellt werden.
Die Arbeitgebervertreter waren nicht besonders begeistert und baten um einen Verbindungstermin, bis 13.12. müssen die Parteien dem Gericht mitteilen, ob sie sich geeinigt haben.
Es ist noch lange nicht ausgestanden und Kollege Schönfeld wird weiter um seinen Arbeitsplatz kämpfen müssen und wir werden ihn unterstützen.

Letzte Änderung: 21.11.2007