Betriebsversammlung Online

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10.12.2021 Durch Ministerialbeschluss sind bis zum 19.03.2022 aufgrund derpandemischen Lage wieder Online-Betriebsversammlungen möglich.

Der Gesetzgeber will mit dieser befristeten Freigabe von virtuellen Betriebsversammlungen sicherstellen, dass die Betriebsräte ihre Kolleginnen und Kollegen aktuell informieren können. Das, ohne sich dem Vorwurf stellen zu müssen ein Ansteckungspotential mit Betriebsversammlungen zu provozieren.

Allerdings ist darauf zu achten, dass eine Aufzeichnung/Speicherung einer Betriebsversammlung oder Teile der Versammlung nach wie vor nicht statthaft ist.

Ebenso muss gewährleistet sein, dass alle Beschäftigten eine Teilnahmemöglichkeit zu der Versammlung haben. So ist es z.B. auch möglich, dass Räume in oder außerhalb des Betriebes zur Verfügung gestellt werden, wo Beschäftigte den gemeinsamen Zugang in kleineren Gruppen unter Abstands- und Hygienewahrung zur Betriebsversammlung über z.B. audiovisuelle, gruppentaugliche Technik mit fachkundigem Personal haben.

Die Kosten dafür hat, wie bei jeder herkömmlichen Betriebsversammlung der Arbeitgeber zu übernehmen.

Es empfiehlt sich ausdrücklich professionelle Hilfe für die Durchführung von professionellen Betriebsversammlungen zu ordern und mit den IT-Experten des Betriebs die technischen Voraussetzungen abzuklären.

Bei weiteren Fragen stehen euch die Betriebsbetreuungen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Letzte Änderung: 21.12.2021