Betriebsratsgründung erleichtern!

Vorschaubild

20.01.2022 Längst überfällig - Nun soll es wahr werden: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will härter gegen Störung von Betriebsratsgründungen vorgehen.

Behinderungen bei der Bildung von Betriebsräten sollen laut dem Bundesarbeitsminister bald als Offizialdelikt verfolgt werden. Diese Delikte werden auf Grund ihrer Schwere von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt.

Die Behinderung ist laut dem Betriebsverfassungsgesetz schon jetzt verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. "In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen", sagte Heil. "Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen."

Letzte Änderung: 20.01.2022