BAG: Kein Verfall von Freistellungstagen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. Februar 2022 zum Aktenzeichen 10 AZR 99/21 eine wichtige Entscheidung zu unseren Gunsten getroffen.
Auch in unserer Region kommt es immer mal wieder vor, dass Arbeitgeber im Falle einer Erkrankung von Beschäftigten an einem sogenannten T-ZUG-Tag eine Gutschrift bzw. Verschiebung des freien Tages verweigern. "Dem dürfte nun
endlich Einhalt geboten sein, nachdem das Bundesarbeitsgericht sich eingehend mit diesem mehr als unerfreulichen Gebaren so mancher Arbeitgeber beschäftigt hat.
"Wir empfehlen allen Beschäftigten, denen ähnliches widerfahren ist oder noch widerfährt, sich an die IG Metall zu wenden, um nach einer Prüfung der individuellen Sachlage gegebenenfalls Ansprüche gegen den
Arbeitgeber geltend machen zu können", rät Olivia Wagner, die Individualrechtsexpertin der IG Metall Reutlingen-Tübingen.
Letzte Änderung: 25.02.2022