Frieren am Arbeitsplatz zulässig?

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05.10.2022 NEIN! Der Staat hat zwar eine Verordnung für öffentliche Gebäude erlassen. Die dort bestimmte Höchsttemperatur von 19°C gilt nicht für Arbeitsstätten außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Derzeit kursieren die wildesten Gerüchte in den Betrieben um eine staatliche Verordnung, welche eine Höchsttemperatur von 19°C an allen Arbeitsplätzen vorschreibe. Dieser Regelung trifft auf die meisten Arbeitstätten in Deutschland nicht zu.

Jene Verordnung, nämlich die (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) bestimmt die Maximaltemperatur für alle öffentlichen Gebäude, womit auch Arbeitsplätze des öffentlichen Dienstes erfasst sind, in §6.1 dieser Verordnung auf 19°C.

Für alle anderen Arbeitsplätze gilt allerdings nach wie vor die ArbStättVO §3a und die zugehörige Ausführungsbestimmung Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) , wonach bei sitzender Tätigkeit 20°C als Mindesttemperatur gilt. Erst bei leichtern körperlichen Tätigkeiten im Stehen sind 19°C zulässig!

Diese Tatsache wird auch der Grund sein, warum der Verordnungsgeber in §12 EnSikuMaV bestimmt, dass die 19°C im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden aller anderen Arbeitsstätten als Mindesttemperatur gelte.

Sollte der Arbeitgeber als die Heizung derart drosseln, wie wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handeln würde, liegt ein klarer Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung und die ARR A 3.5 vor. In Betrieben mit Betriebsrat müsste dieser in der Rechtsfolge tätig werden, da er einen Verstoß gegen eine geltende Verordnung feststellen müsste.

Zum Nachlesen findest Du die entsprechenden Regeln unter den nachfolgenden Links.

Letzte Änderung: 05.10.2022