Erster Sieg für G. Schönfeld

14.01.2007 Am 11.01.2007 entschied das Arbeitsgericht: der Beschluss des Betriebsrates wird bestätigt, keine fristlose Kündigung von G. Schönfeld.

Ihm wurde vorgeworfen, er hätte absichtlich und mit Betrugsabsichten im Betriebsrestaurant nicht ein Gästeessen, sondern ein Mitarbeiteressen abkassieren lassen. Der Arbeitgeber sah darin einen Betrug, ihm sei dadurch ein Schaden von 2,80 € entstanden.

Die Arbeitsrichter stellten klar, dass sie in diesem Fall kein absichtlich betrügerisches Handeln oder Diebstahl sehen. Sie machten deutlich, das weiteres Bemühen des Arbeitgebers in nächsten Instanzen (Landesarbeitsgericht) wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Es bleibt abzuwarten, ob der Arbeitgeber, er hat noch Bedenkzeit, diese Entscheidung akzeptieren wird.

Für Verdi-Betriebsrat G. Schönfeld geht es am 20.02.2007 um 9.30 Uhr beim Arbeitsgericht Stuttgart weiter.

Auf diesem Kammertermin geht es dann um die Kündigungsschutzklage von G. Schönfeld gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Änderungskündigung (Versetzung mit anderer Tätigkeit) mit erheblichem Gehaltsverlust.

Letzte Änderung: 21.11.2007