Soforthilfe für Hochwassergeschädigte

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03.06.2024 Mitglieder der IG Metall die vom aktuellen Hochwasser finazielle Schäden erlitten können bei ihrer Gewerkschaft Soforthilfe beantragen.

Die Regenfälle der vergangenen Tagen führten in mehreren Gemeinden der Region zum Teil zu erheblichen Schäden. Oft macht ein solches Hochwasser Wohnäume zumindest auf Zeit unbewohnbar oder zerstört sie sogar. Schnell schlagen hier hohe Summen zu Buche, welche zusätzlich zum Aufwand der Beseitigung der Zerstörung auftreten.

Mitglieder der IG Metall haben die Möglichkeit je nach Schadensfallumfang eine Soforthilfe von bis zu 1000EUR zu beantragen. Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.):

  • 500 Euro bei Sachschaden über 5.000 Euro
  • 750 Euro bei Sachschaden über 10.000 Euro
  • 1.000 Euro bei Sachschaden über 20.000 Euro

Wenn Du einen solchen Schaden erlitten hast, bitten wir Dich um Kontaktaufnahme zu Deiner IG Metall unter 07121-9282-0. Wir werden Dich dann über die notwendigen Belege zur Auszahlung der Soforthilfe aufklären.

Letzte Änderung: 10.06.2024