NEU:Bezugsdauer Kurzarbeitergeld 24 Mon.

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19.12.2024 Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf bis zu 24 Monate zu verlängern.

Die IG Metall begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und hatte sich im Vorfeld massiv eingesetzt, um Beschäftgiten und Betrieben, die sich seit längerem in schwierigem Fahrwasser befinden, etwas Sicherheit zu gewährleisten. Dennoch bedarf es weiterer Maßnahmen!

Die IG Metall geht davon aus, dass diese Verordnung spätestens zum 1.1.2025 durch die offizielle Verkündung in Kraft treten wird.

Letzte Änderung: 19.12.2024