Elterngeld
Der Entwurf sieht vor, dass Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeit reduzieren oder vorübergehend pausieren, eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 67 Prozent ihres zuvor verdienten (pauschalierten) Nettoeinkommens erhalten. Maximal werden 1.800 € bezahlt. Das Elterngeld wird für 12 Monate ausgezahlt, weitere zwei Monate erhalten Paare, wenn sich auch der andere Partner zwei Monate beteiligt, und Alleinerziehende. Weiterhin kann das Elterngeld als "Budget" auch auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden - dann sind die Zahlungen aber nur halb so hoch.
Für Beschäftigte, die weniger als 1000 Euro monatlich netto verdienen, erhöht sich die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent. Je 20 Euro geringerem Einkommen erhöht sich die Ersatzrate um jeweils ein Prozent.
Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten kann ein "Geschwisterbonus" gezahlt werden, wenn das Elterngeld für das zweite Kind geringer wäre als für das ältere Kind.
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten Hausfrauen und -männer, Studierende und Arbeitslose. Dieses Mindestelterngeld wird unabhängig vom Familieneinkommen geleistet und wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Die IG Metall-Frauen begrüßen die Einführung des Elterngeldes. Wir versprechen uns vom Elterngeld, dass eine schnellere Rückkehr in den Beruf ermöglicht wird, dass endlich eine soziale Absicherung in den ersten
Lebensmonaten vorliegt und vor allem, dass auch Väter stärker an der Kinderbetreuung beteiligt werden. Das Familienministerium beispielsweise geht davon aus, dass etwa 27 Prozent der Väter nun Elternzeit beantragen werden
- bislang sind es nur etwa 5 Prozent.
Allerdings hätten wir uns eine konsequentere Umsetzung des Entgeltersatzgedankens gewünscht. Das Mindestelterngeld für Hausfrauen halten wir für falsch. Aufgrund des Wegfalls der Anrechnung von Familieneinkommen wird durch das Elterngeld sogar die absurde Situation entstehen, dass erstmals auch einkommensstarke Einverdienerfamilien Geld für Erziehungstätigkeiten erhalten.
Allerdings wird das Elterngeld nur dann ein echter Erfolg, wenn gleichzeitig endlich die Kinderbetreuungsmöglichkeiten auch für Kleinkinder ausgebaut werden.
In verschiedenen Zeitungen ist zu lesen, dass Paare auch dann 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn der Vater (oder die Mutter) nicht mindestens zwei Monate pausiert. Das ist falsch!
Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.
Foliensatz Elterngeld
• Wie funktioniert das Elterngeld?
PPT (361 KB)
Letzte Änderung: 21.11.2007