Fall Schönfeld geht weiter

06.03.2007 Am 20.02.07 fand vor dem Arbeitsgericht Stuttgart der erste Kammertermin zur außerordentliche Änderungskündigung statt.

(Wir berichteten über den Gütetermin am 07.11.06 )
Es waren ungefähr 15 Kollegen/innen zur Unterstützung gekommen. Dazu muss erwähnt werden, dass die Beschäftigten seit neuesten bei Koch, Neff und Oetinger einen ganzen Tag Urlaub nehmen müssen, wenn sie ihren Kollegen unterstützen wollen. Der Arbeitgeber denkt sich immer neue Gemeinheiten aus um die kritischen Kollegen/innen zu behindern.

Richter Meyer machte deutlich, dass es fraglich ist aufgrund der
Bundesarbeitsgerichtrechtsprechung (BAG)
ob nur ein Unternehmerisches Konzept zur Umstrukturierung ausreicht um
eine vom Gesetz besonders geschützte Person (BR-Mitglied) die
außerordentliche Änderungskündigung auszusprechen!
Das BAG verlangt eine erhebliche Arbeitgeberanstrengung zur Umorganisation
die geeignet ist, eine außerordentliche Änderungskündigung auszusprechen. Dies sah
er hier nicht.
Er machte einen Versuch zur gütlichen Einigung:
- sollte ein gleichwertiger Arbeitsplatz irgendwo sein/entstehen, bietet der
AG diesen Herr Schönfeld an
- Versetzung wird vollzogen bei Beibehaltung der vollen Bezüge der Tarifgruppe (und derTariferhöhung)
- Abmahnung wird vernichtet
- der beschrittener Weg des AG in die zweie Instanz (Landesarbeitsgericht) zur fristlosen Kündigung (wir berichteten über den Sieg beim Arbeitsgericht) wird zurückgenommen.
Die Arbeitgebervertreter lehnten diesen Vergleichvorschlag entschieden ab.

Der Richter machte am Schluss nochmals einen Vergleichsvorschlag:
alles wie oben, außer beim Gehalt: Verzicht von Gerhard auf 100 EURO/Monat
Arbeitgebervertreter lehnten dies ebenfalls ab.

Damit bewiesen sie erneut, dass man bei der Firma Koch, Neff und Oetinger überhaupt nicht interessiert ist an einer gütlichen Einigung. Sie wollen Kollegen Schönfeld auf Biegen und Brechen aus der Firma entfernen, sie wollen weiter prozessieren. Kosten, Zeit, aber auch das Ansehen spielen bei ihnen anscheinend überhaupt keine Rolle. Sie handeln absolut gegen arbeitsrechtliche Gesetze und die Gerichtsurteile lassen sie kalt. Anscheinend müssen für diese Firma die Gesetze passend gemacht werden.

Der Verkündungstermin ist auf den 15. März, 9 Uhr festgelegt.
Wir werden euch darüber informieren.

Letzte Änderung: 21.11.2007