Pendlerpauschale gegen Ehe und Familie gerichtet

28.03.2007 Neues Gerichtsurteil sieht in der Kürzung einen Verstoß gegen den Schutz von Ehe und Familie.

Pendlerpauschale:
Neues Gerichtsurteil:

SAARBRÜCKEN. Wie schon das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, urteilte das Finanzgericht.

Zudem sieht es in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie, weil die Wahl des Wohnsitzes nicht nur von privaten Erwägungen abhänge. Die Kilometerpauschale von 30 Cent kann seit 2007 nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden, (dpa)

GEA vom 28.02.2007

Letzte Änderung: 21.11.2007