Hakenkreuze
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Strafbarkeit von Anti-Nazi-Symbolen 40 Ermittlungsverfahren eingestellt.
Darunter seien auch die Selbstanzeigen des DGB-Landesvorsitzenden Rainer Bliesener und seiner Stellvertreterin Leni Breymaier sowie der Grünen-Bundesschefin Claudia Roth und des SPD-Bundestagsabgeordneten Niels Annen, sagte gestern
eine Sprecherin der Behörde.
Die Staatsanwaltschaft hatte auch gegen DGB-Bundesvorsitzenden Michael Sommer ermittelt, weil er bei einer Demonstration im Oktober vergangenen Jahres in Stuttgart einen Anstecker mit einem durchstrichenen Hakenkreuz getragen hatte.
Politiker und Gewerkschafter hatten sich selbst angezeigt, um einen Versandhändler aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) zu unterstützen, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen verkauft hatte
und vom Landgericht Stuttgart zu 3600 Euro Strafe verurteilt worden war.
Ihm wurde der Vertrieb und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Mitte März entschied dann aber der Bundesgerichtshof, dass durchgestrichene Hakenkreuze und andere gegen die Nazi-Ideologie
gerichtete Symbole nicht strafbar sind und öffentlich gezeigt werden dürfen. Damit wurde der Händler freigesprochen.
Südwestpresse, 13.04.07
Letzte Änderung: 21.11.2007