Rote Karte für Stalker

04.05.2007 Polizei startet Aufklärungskampagne über Psychoterror

"Stalking" - der Begriff taucht oft in den Klatschspalten auf, doch er beschränkt sich keineswegs auf Prominenz. In Deutschland ist Stalken nun ein Strafbestand.
Prominente wie Steffi Graf, Steven Spielberg und Madonna haben die leidvolle Erfahrung schon gemacht: Sie wurden Opfer von so genannten Stalkern. Das kann bedeuten, dass jemand im Alltag von einem anderen Menschen verfolgt oder von ihm mit Briefen, E-Mails oder Anrufen traktiert wird.
Schlimmstenfalls mündet das Stalking in Gewalt. Erwin Hetger, der Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, warnt deshalb anlässlich einer Aufklärungskampagne davor, solche Fälle auf die leichte Schulter zu nehmen.
"Stalking ist keine Privatangelegenheit, sondern eine Straftat", stellt der baden-württembergische Landespolizeipräsident klar. Seit 30. März ist der Paragraph 238 des Strafgesetzbuches in Kraft. Die Polizei kann nur frühzeitig und konsequent gegen Stalker vorgehen. Denen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Stalking beschränkt sich nicht auf die Prominenz. Einer Studie des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit zufolge werden zwölf Prozent der Menschen in Deutschland, also zehn Millionen Bürger mindestens einmal im Leben von einem Stalker belästigt. 80 Prozent der Opfer sind Frauen, die Täter meist Männer. Motiv ist oft enttäuschte Liebe oder Rache.
Die Aufklärungskampagne will dafür sorgen, dass die Opfer möglichst rasch Hilfe holen. Viele zögern zu lange, glaubt der baden-württembergische Innenminister Rech. Im Südwesten werden schon seit Oktober 2004 Straftaten herausgefiltert, die mit Stalking zu tun haben. Seither wurden 2177 solche Fälle registriert, 1132 davon allein 2006.
"Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs, wir gehen von einem erheblichen Dunkelfeld aus", sagt Rech.
Der Begriff "Stalking" kommt aus dem Englischen und bedeutet "auf die Pirsch gehen". Ähnlich wie ein Jäger das Wild hetzt, jagt und zur Strecke bringt, geht auch Stalker vor. Sein Ziel ist es, Macht und Kontrolle üben den Verfolgten zu erlangen. Die Opfer reagieren auf den Psychoterror mit Schlaflosigkeit, Depressionen und Angstzuständen.
Online-Info
www.polizei-beratung.de
Südwestpresse, 04.05.07

Letzte Änderung: 21.11.2007