Streit um das Unterhaltsrecht
Nach der Karlsruher Entscheidung zum Unterhaltsrecht ist in der großen Koalition ein neuer Streit über die fast schon beschlossene Reform entbrannt. Weil das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung von geschiedenen und
unverheirateten Frauen bei der Länge von Unterhaltszahlungen untersagt hatte, stoppten Union und SPD ihre bereits vereinbarte Neuregelung dieses wichtigen Rechtsbereichs in letzter Minute.
Dies bestätigten Unions-Fraktionschef Volker Kauder und der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, gestern in Berlin.
Ursprünglich sollte die Reform heute im Bundestag verabschiedet werden. SPD und Union sind sich nun nicht einig, wie die Grundsatz-Entscheidung zu interpretieren ist.
Die Richter hatten in einem am Vortag veröffentlichen Beschluss entschieden, dass unverheiratete Mütter oder Väter für die Betreuung ihrer Kinder vom Ex-Partner genauso lange Anspruch auf Unterhalt bekommen wie
Geschiedene.
Das war bereits nach Intervention der Union im März in den Gesetzentwurf so eingeführt worden. Unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verlangt nun aber die SPD, alle Partner eines Unterhaltsschuldners
schon bei der Verteilung der Gelder gleichzustellen - egal, ob sie mit ihm verheiratet waren oder nicht. Das war in der Koalition lange umstritten.
Südwestpresse, 25.05.07
Letzte Änderung: 21.11.2007