UNFALLVERSICHERUNG
Nachdem das Bundesarbeitsministerium erst Ende April einen
Arbeitsentwurf vorgelegt hatte, drückt die Bundesregierung nun
aufs Tempo. Bereits Ende August soll der Kabinettsentwurf stehen.
Die IG Metall hat den Entwurf analysiert und ein Arbeitspapier dazu verfasst. Sollte das Papier in seiner jetzigen Form umgesetzt werden, hätte das vor allen Dingen »neue Ungerechtigkeiten« zur Folge. So plant das
Ministerium Einkommenseinbußen durch Verletzungen nicht mehr zu entschädigen, wenn sie weniger als 10 Prozent betragen. Berufserkrankungen, deren Ursachen länger als 10 Jahre zurückliegen, sollen nicht mehr
berücksichtigt werden. Gesundheitsschäden, die die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent mindern, wie der Verlust eines Daumens, chronische Hauterkrankungen oder Lärmschwerhörigkeit,
sollen nur noch mit einer monatlichen Pauschale von 50 Euro beglichen werden.
Die IG Metall kritisiert den jetzt veröffentlichten Entwurf scharf. Wolfgang Rhode, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der IG Metall, sagt: »Ich sehe überwiegend Nachteile für die Versicherten und
Geschenke an die Unternehmen.« Denn unter dem Strich werde die Reform den Berufsgenossenschaften jedes Jahr über 3 Milliarden sparen. Die IG
Metall verlangt eine gründliche Prüfung der Reform durch die Selbstverwaltungen. Das komplette Arbeitspapier gibt es unter
www.extranet.igmetall.de.
Quelle - IG Metall
Letzte Änderung: 21.11.2007