G e s e t z l i c h e r M i n d e s t lo h n
Rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland beziehen trotz Erwerbsarbeit
Hartz-IV-Leistungen, belegt eine aktuelle DGB-Untersuchung. Das sind 80 Prozent mehr als bei der Hartz-IV-Einführung. Ohne einen Mindestlohn von 7,50 Euro in der Stunde, sagt IG Metall- Vorsitzender Jürgen Peters, laufe
Deutschland Gefahr, ein »Eldorado für Ausbeuter zu werden«.
Von einer gesetzlichen Regelung ist die Bundesregierung allerdings noch weit entfernt. So hat die »Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt« Ende April ihren Bericht mit Lösungsvorschlägen vorgelegt. Dieser Bericht sieht aber
lediglich die Ausweitung
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vor. Davon könnten zwar manch Niedriglöhner profitieren, aber Hungerlöhne nicht gänzlich verhindert werden.
Für die Mehrzahl der Branchen sei dieses Instrument »untauglich «, bemängelt Claus Schäfer vom Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der
Hans-Böckler-Stiftung.
Selbst wenn einzelne Branchen Mindestlöhne festschreiben würden, bestehe die Gefahr, dass die vom DGB geforderten 7,50 Euro deutlich unterschritten würden.
Die Arbeitsgruppe definierte außerdem nur vage, welche untere Lohngrenzen einzuhalten wären. Die CDU will dabei noch hinter das Niveau zurück, das Gerichte als »sittenwidrig« ansehen: Örtliche
Tariflöhne, die mehr um als ein
Drittel unterschritten werden.
In Europa isoliert
Für das WSI wäre das »absolut unzureichend«. So wären die Löhne im sächsischen Friseurhandwerk mit dieser Regelung erst unterhalb von 2,14 Euro Stundenlohn sittenwidrig, im Berliner Bewachungsgewerbe
erst unterhalb von 3,60 Euro und im Hamburger Elektrohandwerk unterhalb 3,70 Euro.
Die SPD lehnt diese Untergrenzen ab. Sie will sich am »Eck-Bruttolohn« eines alleinstehenden, kinderlosen Arbeitslosengeld - II Empfängers orientieren. Nach
einer Berechnung der Bremer Arbeitnehmerkammer entspricht das rund 5 Euro Stundenlohn. Von der Kampagne der SPD-Basis (»Gegen Lohndumping«), die die Stundenlöhne am Niveau »unserer wichtigsten europäischen
Nachbarländer « orientieren will, ist das ziemlich weit weg. In Frankreich liegt der Mindestlohn etwa bei 7,61, in England bei 8,10, in den Niederlanden bei 7,90 Euro.
Kein Wunder sind die Gewerkschaften enttäuscht. Es sei beschämend, dass Deutschland als reichstes Land der EU zu den wenigen Staaten gehöre, das keinen Mindestlohn kenne, so IG Metall- Vorsitzender Peters. Und: »CDU
und SPD müssen jetzt endlich handeln, wenn sie nicht wollen, dass hunderttausende Menschen weiter mit Hungerlöhnen abgespeist werden«.
Quelle IG Metall
Letzte Änderung: 21.11.2007