Kostenlose Rechtsschutz
Neben dem Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen profitieren Gewerkschaftsmitglieder auch vom Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Recht des Öffentlichen Dienstes. Darauf weist Klaus
Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH, hin. Denn nicht in jeder Rechtsschutzversicherung sind Ratsuchende rechtlich so gut abgesichert wie durch die Leistungen ihrer Gewerkschaft und der DGB Rechtsschutz GmbH.
In den vergangenen Wochen wurden Fälle bekannt, in denen Versicherten gekündigt wurde, die ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nahmen. Selbst wenn der Rechtsstreit gewonnen wurde und die Versicherung nur die
geringfügigen Gerichtskosten zahlen musste, hatten die Mandanten wenig später eine Kündigung des Versicherungsvertrages im Briefkasten. Versuche, in einer anderen Rechtsschutzversicherung aufgenommen zu werden,
scheiterten. Rechtsexperten vermuten, dass unerwünschte Interessenten in einer Schwarzen Liste registriert werden.
Durch ihre Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Recht des Öffentlichen Dienstes. Dabei sind die angebotenen Leistungen wesentlich
umfassender als die der Rechtsschutz-versicherungen. Im Gegensatz zu Rechtsschutzversicherten erhalten Gewerkschaftsmitglieder kostenlosen Rechtsschutz
• für ein rein vorsorgliches Beratungsgespräch, auch ohne bereits vorliegende Rechtsverletzung,
• für Klagen, bei denen es um Streitigkeiten zu Lohn und Gehalt geht,
• für sämtliche Klagen, die aus einem einzigen Fall resultieren können,
• für Verfahren, die mit einem Vergleich abgeschlossen werden.
Gewerkschaftsmitglieder erhalten zunächst eine Erstberatung durch ihre Gewerkschaft. Diese stellt den Kontakt zu einem ortsnahen Büro der DGB Rechtsschutz GmbH her, die mit 120 Büros und 55 Service-Points in allen Regionen
Deutschlands vertreten ist. Der kostenlose Rechtsschutz gilt von der Erstberatung des Mitglieds und Prüfung der prozessualen Möglichkeiten über die Vorbereitung der Klage bis hin zur Vertretung des Mitglieds vor Gericht -
wenn es sein muss durch alle Instanzen. "Eine Kündigung des Rechtsschutzes muss kein Mitglied befürchten, das Rechtsschutzleistungen in Anspruch nimmt", erklärt Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB
Rechtsschutz GmbH.
Letzte Änderung: 21.11.2007