Verbieten, was verboten ist

09.06.2007 Jugendschutz/ Gewerbeexperten: Flatrate-Partys sind bereits illegal

Die Innenminister der Länder wollen Saufen zum Einheitspreis verbieten. Gewerberechtsexperten von Bund und Ländern stellen klar: Dieses Verbot gibt es bereits.
Rauchen, Saufen, Ballerspiele: Was die Jugend gefährdet, gehört verboten. Neu sind diese Rufe nicht, in letzter Zeit erschallen sie jedoch lauter. So haben sich die Innenminister der Bundesländer erst Ende vergangener Woche darauf geeinigt, gegen Komasaufen und Killerspiele schärfer vorzugehen. Was neben diesen öffentlichkeitswirksamen Forderungen nach schärferen Gesetzen untergeht: Oft würde es genügen, die bestehenden Regeln konsequent anzuwenden.
Ein solches Beispiel hat nur der Bund-Länder-Ausschuss zur Auslegung des Gaststättengesetzes geliefert. Am 24. Mai, also vor der vollmundigen Erklärung der Minister, stellte er klar: Flarate-Partys - das sind Angebote, bei denen die Gäste zu einem vergleichsweise günstigen Festpreis so viel Alkohol in sich hineinschütten dürfen, wie sie wollen - sind illegal.
Jetzt schön, wohlgemerkt. Denn besagte Veranstaltungen zielen erkennbar darauf ab, Alkohol an Betrunkene zu verabreichen. Das aber ist sowohl nach dem Gaststättengesetz (§ 20) als auch nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (§4) verboten.
Hintergrund der Diskussion ist die wachsende Zahl der Fälle, in denen Jugendliche sturzbetrunken ins Krankenhaus eingeliefert werden. In der Kritik stehen dabei vor allem so genannte Alko-Pops, branntweinhaltige Limonaden-Mischgetränke, nach denen Genuss sich in relativ kurzer Zeit ein gehöriger Rausch einstellt.
Doch Branntwein darf nach geltendem Recht an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt werden. Bier und Wein sind zwar ab 16 erlaubt, doch nur, solange die Gäste nicht betrunken sind.
Durch die Empfehlung sieht sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, bestätigt. Sie ist der Ansicht, die bestehenden Gesetze seien ausreichend. Das Bundeswirtschaftsministerium denkt bereits einen Schritt weiter. Um Druck auf die Wirte auszuüben, schwingt es die Keule des Gaststättenrechts.
Denn das sieht vor, dass Gaststättenbetreibern die Konzession entzogen werden kann, die Vorschriften des Jugendschutzes missachten oder dem "Alkoholmissbrauch…Vorschub leisten", wie es amtdeutsch heißt.
Südwestpresse, 08.06.07

Letzte Änderung: 21.11.2007